FDP Charlottenburg-Wilmersdorf

Gegen die NPD vors Gericht: Jetzt!

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Gegen die NPD vors Gericht: Jetzt!

Beitragvon Prof. Dr. Jürgen Dittberner » 20. Jul 2010, 14:06

Gegen die NPD vors Gericht: Jetzt!

Es ist manchmal unbequem: Im Rechtsstaat entscheiden allein Gerichte, was zulässig ist und was Handelnden nicht zusteht. So ist es auch mit den „Rechten“, besonders mit der NPD. In Deutschland weiß man, wie unheilvoll das Wirken der Rechten ist. Und so werden diese glücklicherweise politisch bekämpft. Diesen Kampf trägt die Mehrheit des Volkes mit, und Verbände, Parteien, Initiativen, Medien sowie andere Akteure der Öffentlichkeit tun gut daran, wenn sie die „Rechten“, besonders die NPD, politisch unter Druck setzen. Dadurch ist es gelungen, diese antidemokratischen Gruppierungen seit 1959 aus dem Bundestag fern zu halten, und so soll es auch bleiben.
Parteien sollen an der politischen Willensbildung mitwirken, und wenn sie die rechten Gruppieren entlarven und politisch isolieren, dann erfüllen sie einen Verfassungsauftrag. Selbst eine vielen negativ erscheinende politische Figur wie Franz Josef Strauß wusste, dass „rechts“ der demokratischen Parteien nichts mehr sein dürfe, und er handelte danach.
Das Grundgesetz gewährt den politischen Parteien eine herausragende politische Stellung. Man spricht vom „Parteienprivileg“. Die Hervorhebung der Parteien war die Reaktion auf die Weimarer Republik, wo „Parteiengezänk“ als „undeutsch“ diffamiert, das Parlament als „Quasselbude“ verhöhnt und der starke „Mann“ an der Spitze zum eigentlichen Träger der politischen Macht heroisiert wurde. Das führte am Ende ins Verbrechen und Verderben.
Somit ist das Parteienprivileg eine große Errungenschaft der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Aber so blauäugig ist die Verfassung nicht, dass sie das Privileg verabsolutierte. Das Verbot von Parteien ist vorgesehen, wenn diese die demokratische Grundordnung des Gemeinwesens zerstören wollen oder selber im Innern autoritär verfahren. In solchen Fällen können Verfassungsorgane – der Bundestag, die Bundesregierung, der Bundesrat – beim Bundesverfassungsgericht die Rechtswidrigkeit einer Partei feststellen lassen. Sollte das oberste Gericht einem solchen Antrag folgen, wird die entsprechende Partei aufgelöst und verliert alle ihre Privilegien: Kein öffentliches Geld fließt ihr zu, keine öffentlichen Räume darf sie benutzen, von Wahlen wird sie ausgeschlossen, ihre eventuellen Abgeordneten verlieren ihre Mandate, auch in Landtagen. Vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig erkannte Parteien hören dann auf zu existieren.
Zweimal hat die Bundesregierung Parteien verbieten lassen. Unter Konrad Adenauer wurde die rechtsextreme SRP ebenso „zugemacht“ wie die linksextreme KPD. In der Ära Gerhard Schröder rafften sich die Verfassungsorgane noch einmal auf , einen Antrag nach Karlsruhe zum Verfassungsgericht zu schicken. Man wollte die NPD verbieten. Doch der Bundestag und die Regierungen waren mittlerweile so selbstherrlich, dass sie ihre Verfassungsschutzberichte dem Gericht als Belege für ihre Beurteilung der NPD vorlegten.
Da spielte die Mehrheit der Richter nicht mit. Der Antrag scheiterte. So ist die NPD nach wie vor eine politische Partei. Das ist nicht ihr Verdienst, sondern die Schuld der seinerzeitigen Antragsteller.
Nun hätten die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat aus dem seinerzeitigen Faux Pas schon längst den Schluss ziehen können, mit einem ordentlich begründeten Antrag nach Karlsruhe zu gehen. Statt der Verfassungsschützer hätten Juristen und Politikwissenschaftler die Verfassungswidrigkeit der NPD nachweisen müssen. Da die NPD die Rechtlage kennt, wäre das zugegeben nicht einfach gewesen, aber bei Gericht und auf hoher See ist man ohnehin in Gottes Hand. Und wieso sollte ein Verfassungsorgan nicht ein Prozessrisiko eingehen, wie es jeder Bürger tun muss?
Nachdem jedoch die Selbstherrlichkeit des Parlamentes und der Regierungen gescheitert war, nahmen sich Berliner Bezirkspolitiker dieser an. In dem Bemühen nach allgemeiner politischer Korrektheit dachten sich die Stadträte immer neue Winkelzüge aus, wie man es verhindern könnte, dass die NPD die trostlosen Räume der Berliner Rathäuser nutzen würde. Während man darüber nachdachte, ob es Wege gäbe, den eigenen Parteien kostenlosen Zugang zu diesen Stätten zu ebenen, wurde an Texten und Erklärungen getüftelt, um die NPD draußen vor der Tür zu lassen. Das zu tun fiel den meisten umso leichter, als sie ihr Handeln als überaus „antifaschistisch“ empfanden.
Doch wie ein Berliner Gericht feststellte: Es war rechtswidrig. Werden die Berliner Bezirkspolitiker nun Druck auf der höhere Ebene des Bundes machen, damit der Fall NPD endlich vom Kopf auf die Füße gestellt wird? Das würde heißen, die Partei wird zuerst für verfassungswidrig erklärt, und dann bekommt sie kein Geld vom Staat mehr und auch keinen Platz in den Rathäusern Berlins.
Es ist unwahrscheinlich, dass es dazu kommt: Zu viele Bundespolitiker fürchten eine Niederlage in Karlsruhe und zu viele Berliner Lokalmatadore möchten gerne bei der Raumvergabe den Starken mimen, wo sie doch ansonsten ohnehin wenig zu sagen haben.
Das Publikum soll denken: Die Bezirksfürsten räumen wenigstens bei den Rechten auf und sind hierbei nicht so zögerlich wie ihre Kollegen im Bund. Doch das Publikum wird getäuscht: Nicht die Lokalpolitiker, nicht die Landes- oder die Bundespolitiker entscheiden darüber, wer in der Politik mitspielen darf, sondern allein das Verfassungsgericht.
Und nur die Bundespolitiker dürfen einen Antrag stellen, dass das Gericht prüfen möge. Sie sollten das bald tun, denn sonst kommen die Lokalpolitiker noch auf die Idee, die Rathäuser mit ihren Räumen würden ihnen gehören und nicht den Bürgern. Von dieser Idee wäre es nicht weit zu der Praxis, Räume und andere öffentlich Ressourcen nur solchen Gruppierungen zukommen zu lassen, die den gerade amtierenden Lokalfürsten genehm sind.
Der Grundsatz der politischen Konkurrenz wäre gefährdet. Seit wann entscheiden Spieler, wer sich an einem Wettbewerb beteiligen darf? Die Verfasser des Grundgesetzes waren so klug, solche Entscheidungen unabhängigen Instanzen, also dem Gericht, zu überlassen. Dabei sollte es bleiben.
Deswegen könnte es die Demokratie in Deutschland nur festigen, wenn jetzt die Zuständigen nach Karlsruhe gingen und mit einem soliden Antrag ein Verbot der NPD anstreben würden. Ob sie dafür die Courage aufbringen?
Jürgen Dittberner
(Juli 2010)
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Vorsitzender der FDP-Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von 2002-2008
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